Behördengänge vor dem Hausbau – das ist wichtig!

Für viele Menschen ist der Einzug in die eigenen vier Wände ein Meilenstein in ihrem Leben. Doch bevor es dazu überhaupt kommen kann, sind einige Dinge zu beachten. Es müssen unzählige Entscheidungen getroffen werden: Haus bauen oder Immobilie kaufen? Stadt oder Land? Großes Grundstück oder lieber ein kleines? Fragen über Fragen müssen beantwortet werden. Ist die Entscheidung dann gefallen und ein Haus soll gebaut werden, geht es weiter: Massivhaus oder Fertighaus? Bungalow oder Reihenhaus? Wenn auch diese Antworten gefunden sind, geht es erst so richtig los. Denn damit ein Haus gebaut werden darf, müssen einige Behördengänge vor dem Hausbau erledigt werden. Wir erklären, welche.

Die wichtigsten Behördengänge vor dem Hausbau

Ist der Hausbau endlich beschlossen, geht es ans Eingemachte. Jetzt kommen viele organisatorische Maßnahmen und es gibt viel zu bedenken. Wo fängt man also an? Der erste Schritt ist ja bereits gemacht: Der Entschluss zum Hausbau ist gefallen. Nun folgt das Abchecken der Finanzierungsmöglichkeiten. Wie viel Haus kann ich mir leisten und wie viel Geld habe ich dann noch zur Verfügung. Eine ehrliche Aufstellung der monatlichen Kosten sollte erstellt werden und ein Gespräch mit der Bank folgen. So können die Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld gut festgelegt werden und das weitere Vorgehen bis hin zu den Behördengängen vor dem Hausbau deutlich erleichtern.

Der nächste Schritt: Das Grundstück finden

Dieser Punkt kann mitunter der schwierigste auf der langen Liste der organisatorischen Maßnahmen sein. Doch um ein Haus zu bauen, benötigt man nun mal ein Grundstück. Ist noch keines im Besitz, sollte man sich für die Wahl des passenden Grundstücks folgende Punkte als Auswahlkriterien vor Augen führen:

  1. Größe des Grundstücks,
  2. Nachbarschaft,
  3. Stadt oder Land,
  4. öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe,
  5. Verkehrslage,
  6. Länge des Arbeits- oder Schulweg.

Tipp: Einige Bauunternehmen bieten individuell eine Vereinfachung für die Häuslebauer an und übernehmen die Behördengänge.

Behördengänge vor dem Grundstückskauf

Sind die offenen Punkte geklärt und ein Grundstück steht in Aussicht, warten bereits die ersten Behördengänge auf die potenziellen Käufer. Auch Bauunternehmen können diese Behördengänge vorab übernehmen, so sie diesen Service denn anbieten. Zu den wichtigsten Behördengängen zählen nun:

1. Landesamt für Umweltschutz

Noch vor dem Kauf eines Grundstücks sollte der erste Weg des Bauherren zum Landesamt für Umweltschutz führen. Hier kann geprüft werden, ob das Wunschgrundstück mit schädlichen Bodenveränderungen belastet ist. Dazu gehören zum Beispiel umweltgefährdende Stoffe. Bestehen Altlasten, gibt es beim Bau besondere Auflagen zur Revitalisierung des Bodens. Achtung: Das kann manchmal ganz schön teuer werden.

2. Das Grundbuchamt für den jeweiligen Bezirk oder die jeweilige Gemeinde

In dieser Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts sind alle Eintragungen zu Grundbücher der einzelnen Grundstücke im Bezirk vermerkt und somit Eigentums- und Belastungsverhältnisse am Grundeigentum registriert. Früher wurden diese Grundbücher in Papierform gelagert. Heute gibt es diese nur noch als elektronische Datensammlung. Interessenten erfahren hier unter anderem, ob das gewünschte Grundstück mit Hypotheken belastet ist. Die ist wichtig für Kredite und Finanzierungen. Nach Abschluss des Kaufvertrages beim Notar nimmt dieser meist auch die Eintragung ins Grundbuch in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt vor.

3. Bebauungsplan und Bodengutachten

Am besten informieren sich die potenziellen Käufer noch vor einem Grundstückskauf über die Beschaffenheit und Gegebenheiten des Bodens. Das ist wichtig, damit es hier nicht zu bösen Überraschungen in Form von Kosten kommt. Liegt das Grundstück zum Beispiel am Hang, muss der Untergrund dementsprechend angepasst werden. Zudem wird auf dem Bebauungsplan von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, in welcher Art und Weise die Bebauung des Grundstücks möglich ist. An diese Vorgaben muss sich zwingend gehalten werden. Liegt kein Bebauungsplan bei der Gemeinde vor, ist zu prüfen, ob das anvisierte Grundstück überhaupt bebaut werden darf.

4. Bauamt

Hat der Architekt seine Pläne fertiggestellt, müssen diese nun vom Bauamt genehmigt werden, das heißt es muss ein Bauantrag gestellt werden. Auch der Architekt selbst oder ein Bauträger kann diesen Gang zum Bauamt übernehmen. Letztendlich entscheidet das Amt darüber, ob das Vorhaben in der Form umgesetzt werden kann, wie es sich Architekt und Bauherr vorstellen. Nur mit der Baugenehmigung darf nun mit dem Bau gestartet werden. Auch das Katasteramt muss vorab hinzugezogen werden, da hier die Vermessung und Kartografie des Grundstücks – auch im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzen zu Nachbargrundstücken – durchgeführt werden.

Fazit: Behördengänge vor dem Hausbau

Wer ein Haus bauen möchte, braucht auf jeden Fall viel Geduld. Von der Planungsphase über den Bau bis zur Fertigstellung und dem Einzug ins Traumhaus können Monate vergehen. Wenn man sich diese Tatsache bereits von Beginn an vergegenwärtigt, fällt das Warten auf das fertige Haus schon nicht mehr ganz so schwer. Zudem kann man sich die Prozedur deutlich erleichtern, wenn man ein Bauunternehmen hinzuzieht. Zum einen sind die Mitarbeiter dort vom Fach, kennen sich gut aus und wissen woran zu denken ist. Zum anderen spart man sich viele Nerven, wenn man die unzähligen Behördengänge schon allein vor dem Hausbau nicht selbst erledigen muss.